Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Kleingedruckte
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leihe und Miete von AV-Medien beim Ökumenischen Medienladen Stuttgart
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Evangelische Landeskirche Württemberg stellen im Rahmen ihres kirchlichen Auftrages den Kirchengemeinden, Gemeinde- und Jugendgruppen, Lehrerinnen und Lehrern für Religionsunterricht sowie sonstigen Interessenten im räumlichen Geltungsbereich der beiden Kirchen audiovisuelle Arbeitsmittel (Filme, andere Bild- und Tonträger, Bücher und sonstige AV-Medien) zur Verfügung. Für die Ausleihe gelten die folgenden
Bestimmungen:
I. Nutzungsberechtigte und Nutzungskonditionen
1. AV-Medien werden zur nichtgewerblichen Verwendung im räumlichen Geltungsbereich der Evang. Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart zur Verfügung gestellt.
2. Die Überlassung von AV-Medien an Nutzer außerhalb des unter Ziffer I.1 angeführten räumlichen Geltungsbereich ist nur ausnahmsweise sowie nach gesonderter schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Ökumenischen Medienladen Stuttgart möglich.
3. Die Besteller(innen) und Benutzer(innen) der Medien sind verpflichtet,
dem Ökumenischen Medienladen Art und Dauer der Verwendung des bestellten
Mediums bereits bei der Bestellung mitzuteilen. Insbesondere ist der genaue Zeitraum der Nutzung zu nennen.
4. Das bestellte Medium ist nach Wunsch des Bestellers entweder beim Ökumenischen Medienladen abzuholen oder per Post als Päckchen oder Paket zu versenden.
II. Gebühren, Bezahlung, Rücktritts- und Terminänderungen
1. Für die Überlassung von Spielfilmen sind folgende Gebühren zu entrichten:
Umfasst der Zeitraum der Nutzung
a) 1 bis 2 Tage ist die Nutzung kostenlos
b) 3 bis 4 Tage beträgt die Nutzungsgebühr 12.-€
c) 5 bis 7 Tage beträgt die Nutzungsgebühr 18.-€
d) bis 14 Tage – so beispielsweise bei Mitnahme der entliehenen Medien auf
Freizeiten bis zu 14 Tagen – wird die Mietgebühr gemäß c) je begonnene Woche
in Rechnung gestellt.
e) Sonderkonditionen für den Einsatz der Medien im Religionsunterricht oder über einen längeren als unter Ziffer d) angeführten Zeitraum hinweg können auf Anfrage vereinbart werden.
2. Über die jeweilige Mietgebühr wird eine Rechnung erstellt, die der Filmsendung beiliegt. Sie ist unverzüglich auf das auf der Rechnung angegebene Konto des Ökumenischen Medienladens zu überweisen. Die Mietgebühr wird auch dann fällig, wenn der Film versandt, aber nicht eingesetzt wurde. Bei Nichtabholung von bestellt Spielfilmen ist eine Verwaltungskostenpauschale
in Höhe von 6.-€ je Film zu entrichten. Das gleiche gilt bei einer Abbestellung, die nicht mindestens drei Tage vor dem Abhol- oder Versandtag im Ökumenischen Medienladen eingeht. Der postalische Versand erfolgt stets drei Tage vor dem vom Besteller festgelegten Nutzungszeitraum.
3. Absagen und Terminänderungen müssen spätestens drei Tage vor dem Abhol- oder Versandtag mitgeteilt werden (vgl. Ziff. 2).
4. Eine Verlängerung der Ausleih- bzw. Mietzeit setzt das schriftliche Einverständnis des Ökumenischen Medienladens voraus. Bei eigenmächtiger Verlängerung des bestätigten Ausleih-Zeitraums wird je Spielfilm eine Gebühr in Höhe von 10.-€ für jeden weiteren Tag der Nutzung berechnet. Für alle anderen Medien wird eine Gebühr von 3.-€ pro Medium und Tag der Nutzung berechnet. Weitere Rechte bleiben vorbehalten.
III. Gefahrtragung und Lieferung
1. Die Besteller(in) und Nutzer tragen die Gefahr bei Verlust bzw. Beschädigung
der AV-Medien vom Zeitraum der Absendung bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen beim Ökumenischen Medienladen.
2. Der Versand erfolgt außerhalb Stuttgarts per Post als Paket oder Päckchen,
frei. Im Falle einer Annahmeverweigerung ist der Ökumenische Medienladen berechtigt, die ihm entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Bestimmungen in Abschnitt III bleiben davon unberührt.
3. Die Sendung wird rechtzeitig, in der Regel drei Tage vor dem vom Besteller
angekündigten Beginn der Nutzung des Mediums, aufgegeben. Der Ökumenische Medienladen übernimmt jedoch keine Haftung für deren rechtzeitiges Eintreffen. Bei nicht termingerechtem Eintreffen der Sendung trotz rechtzeitigem Versand bleibt der/die Besteller(in) verpflichtet, diese anzunehmen und gemäß Versandanweisung auf eigene Kosten und ohne Nachnahmebelastung zurückzusenden.
4. Für den Ökumenischen Medienladen besteht in keinem Fall eine Verpflichtung
für den Abschluss einer Überlassungs- und Nutzungsvereinbarung. Er überlässt
AV-Medien u.a. nur, wenn keine Zweifel am Vorhandensein der technischen oder
personellen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Behandlung der AV-
Medien bestehen.
IV. Rückgabe überlassener Medien
1. Der/Die Besteller(in) ist verpflichtet, die überlassenen Medien am vereinbarten Rücksendetag in der Originalverpackung bei der Post aufzugeben. Ist persönliche Rückgabe vereinbart, ist diese unbedingt einzuhalten. Der/Die Besteller(in) trägt die Kosten für die Rücksendung der AV-Medien (Rücksendung per Post als Paket oder Päckchen).
2. Bei der Rücksendung muss der Lieferschein beigelegt werden.
V. Technische Voraussetzungen bei Vorführungen, Schäden
1. Die Kopien werden vor Versand elektronisch geprüft und gereinigt und gelangen nur in vorführbereitem Zustand zum Versand. Sollte der/die Nutzer(in) dennoch Schäden feststellen, so ist dies demÖkumenischen Medienladen unverzüglich anzuzeigen und vor der Vorführung die Genehmigung zur Vorführung beim Ökumenischen Medienladen einzuholen.
2. Der/Die Nutzer(in) ist/sind zur pfleglichen Behandlung der Medien verpflichtet.
3. Beschädigungen, die während der Vorführung entstanden sind, sind dem Ökumenischen Medienladen unverzüglich, spätestens bei Rücksendung der AV-
Medien, anzuzeigen. Der/Die Nutzer(in) trägt die Kosten der Beschädigung, es sei denn, es wird der Nachweis erbracht, dass der Schaden nicht auf das Verschulden des/der Nutzer zurückzuführen ist.
4. Änderungen an AV-Medien sind nicht zulässig.
5. Nicht zurückgesandte oder beschädigte Dosen, Spulen, Schachteln, Cover
oder Versandkartons werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.
VI. Urheberrechte
1. Alle Rechte an gelieferten Arbeitsmitteln verbleiben beim Ökumenischen Medienladen. Das Aufführungsrecht gilt nur für den jeweiligen Entleiher / die jeweilige Entleiherin für den angegebenen Zeitraum und darf an Dritte nicht ohne Genehmigung übertragen werden. Insbesondere ist das Überspielen und Kopieren von AV-Medien nicht erlaubt.
2. Sollten für die Verwendung von AV-Medien Urheberrechtsvergütungen anfallen, so sind diese vom Nutzer zu tragen.
3. Öffentliche, theatermäßige Werbung ist unzulässig.
VII. Zusätzliche Vereinbarungen
1. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Die Nichtbegleichung einer fälligen Zahlung berechtigt den Ökumenischen
Medienladen nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich etwaiger
weiterer Bestellungen, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche. Der Ökumenische Medienladen ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 v.H. zu berechnen.
VIII. Erfüllungsort, Teilnichtigkeit
1. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Stuttgart.
2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stuttgart, 01.12.2010
Weitere Konditionen
Gebührenordnung überregionaler Verleih
