Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Kleingedruckte

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Leihe und Miete von AV-Medien beim Ökumenischen Medienladen Stuttgart

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart und die Evangelische Landeskirche in Württemberg stellen im Rahmen ihres kirchlichen Auftrages den Kirchengemeinden, Gemeinde- und Jugendgruppen, Lehrerinnen und Lehrern für Religionsunterricht sowie sonstigen Interessenten audiovisuelle Arbeitsmittel (Filme, andere Bild- und Tonträger, Bücher und sonstige AV-Medien) zur Verfügung.
Für die Ausleihe (bzw. bei Spielfilmen Vermietung) gelten die folgenden

Bedingungen

I. Begrenzung der Benützung, Entleiherkreis

1. AV-Medien werden zur nichtgewerblichen Verwendung im Bereich der Evang. Landeskirche in Württemberg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart in Württemberg zur Verfügung gestellt.

2. Für die Überlassung von Spielfilmen über einen längeren Zeitraum wird eine Mietgebühr erhoben. Im Übrigen ist der Verleih kostenlos.

3. Die Überlassung von AV-Medien in den Bereich anderer Landeskirchen oder Diözesen ist nur ausnahmsweise nach besonderer Vereinbarung möglich.

4. Die Besteller(innen) und Benutzer(innen) sind verpflichtet, dem Ökumenischen Medienladen über die Art der Verwendung Auskunft zu geben.

II. Bestellung

1. Bestellungen sollten möglichst frühzeitig mit voller Anschrift, Kundennummer, Titel der gewünschten Arbeitsmittel, Bestellnummern, Entleihzeit (von ... bis ...) schriftlich, persönlich oder telefonisch während der Öffnungszeiten:

Montag        9-16.30 Uhr

Dienstag      9-16.30 Uhr

Mittwoch      9-12.30 Uhr

Donnerstag  9-16.30 Uhr

Freitag         9-12.30 Uhr

an den Ökumenischen Medienladen
Augustenstraße 124, 70197 Stuttgart,
gerichtet werden.
Telefon (07 11) 2 22 76-67 bis -70
Telefax (07 11) 2 22 76-71
E-Mail: info@dont-want-spam.oekumenischer-medienladen.de
Internet: www.oekumenischer-medienladen.de

2. Schriftliche Terminbestätigung erfolgt nur bei schriftlicher Bestellung.

III. Gebühren, Miet- und Verleihzeit, Bezahlung, Rücktritts- und Terminänderungsbedingungen

1. Für die Überlassung von langen Spielfilmen sind folgende Mietgebühren zu entrichten:

Überlassung für:
                16mm    Video     DVD
1-2 Tage      --           --          --
3-4 Tage     20.- €   12.- €   12.- €
5-7 Tage     30.- €   18.- €   18.- €

Bei Mitnahme auf Freizeiten bis zu 14 Tagen wird die Mietgebühr für eine Woche (30.- € bzw. 18.- €) in Rechnung gestellt. Sonderkonditionen für den Einsatz im Religionsunterricht gibt es auf Anfrage.

2. Über die Mietgebühr wird eine Rechnung erstellt, die der Filmsendung beigelegt wird. Sie ist unverzüglich auf das angegebene Konto des Ökumenischen Medienladens zu überweisen. Die Mietgebühr ist auch dann fällig, wenn der Film versandt, aber nicht eingesetzt wurde. Bei Nichtabholung von bestellten Spielfilmen ist eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6.- € je Film zu entrichten. Das gleiche gilt bei einer Abbestellung, die nicht mindestens drei Tage vor dem Abhol- oder Versandtag eingeht.

3. Absagen und Terminänderungen müssen spätestens drei Tage vor dem Abhol- oder Versandtag mitgeteilt werden (vgl. Ziff. 2).

4. Eine Verlängerung der Ausleih- bzw. Mietzeit setzt das Einverständnis des Ökumenischen Medienladens voraus. Bei eigenmächtiger Verlängerung der bestätigten Ausleih- bzw. Mietzeit wird je Spielfilm die Mietgebühr in Höhe von 10.- € für jeden weiteren Tag berechnet. Für alle anderen Medien wird eine Säumnisgebühr von 3.- € pro Medium und Tag berechnet.

5. Weitere Folgen, insbesondere die Lieferverweigerung für die Zukunft, bleiben vorbehalten.

IV. Gefahrtragung und Lieferung

1. Besteller(in) und der Benutzer(in) tragen die Gefahr bei Verlust bzw. Beschädigung der AV-Medien vom Zeitraum der Absendung bzw. Abholung bis zum Wiedereintreffen beim Ökumenischen Medienladen. Der Abschluss einer Filmpositiv-Versicherung bei der Ausleihe von 16mm-Filmen wird empfohlen.

2. Der Versand erfolgt außerhalb Stuttgarts als Paket oder Päckchen, frei. Im Falle einer Annahmeverweigerung ist der Ökumenische Medienladen berechtigt, die ihm entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Bestimmungen in Abschnitt III bleiben davon unberührt.

3. Die Sendung wird rechtzeitig aufgegeben, jedoch kann der Ökumenische Medienladen keine Haftung für deren rechtzeitiges Eintreffen übernehmen. Bei nicht termingerechtem Eintreffen der Sendung bleibt der/die Besteller(in) verpflichtet, diese anzunehmen und gemäß Versandanweisung auf eigene Kosten und ohne Nachnahmebelastung zurückzusenden.

4. Für den Ökumenischen Medienladen besteht in keinem Fall eine Verpflichtung für den Abschluss eines Miet- bzw. Leihvertrages. Er überlässt AV-Medien u.a. nur, wenn keine Zweifel am Vorhandensein der technischen oder personellen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Behandlung der AV-Medien bestehen.

5. Die Lieferung von 16mm-Filmen kann vom Nachweis einer bestehenden Filmpositiv-Versicherung abhängig gemacht werden.

V. Rückgabe überlassener Medien

1. Der/Die Besteller(in) ist verpflichtet, die überlassenen Medien am vereinbarten Rücksendetag in der Originalverpackung bei der Post aufzugeben. Ist persönliche Rückgabe vereinbart, ist diese unbedingt einzuhalten. Der/Die Besteller(in) trägt die Kosten für die Rücksendung der AV-Medien (Rücksendung per Post als Paket oder Päckchen).

2. Bei der Rücksendung muss der Lieferschein mit den AV-Medien im Versandkarton zurückgegeben werden.

3. Der/Die Besteller(in) ist nicht berechtigt, irgendein Zurückbehaltungsrecht an gelieferten AV-Medien auszuüben.

VI. Technische Voraussetzungen bei Vorführungen, Kopienschäden

1. Die Kopien werden vor Versand elektronisch geprüft und gereinigt und gelangen nur in vorführbereitem Zustand zum Versand. Sollte der/die Entleiher(in) dennoch Schäden feststellen, so ist vor der Vorführung die Genehmigung zur Vorführung beim Ökumenischen Medienladen einzuholen.

2. Der/Die Entleiher(in) ist verpflichtet, 16mm-Filme nur auf leistungsfähigen, sorgfältig und fachmännisch gewarteten 16-mm-Tonfilm-Projektoren vorzuführen.

3. Die Vorführung darf nur geübten und zuverlässigen Vorführern übertragen werden.

4. Der Ökumenische Medienladen erwartet pflegliche Behandlung der Medien.

5. Beschädigungen, die während der Vorführung entstanden sind, sind dem Ökumenischen Medienladen unverzüglich, spätestens bei Rücksendung der AV-Medien, anzuzeigen. Der/Die Entleiher(in) trägt die Kosten der Beschädigung, gleichgültig, ob diese schuldhaft oder unverschuldet herbeigeführt wurden.

6. Das Zusammenkleben von Filmteilen ist nicht gestattet.

7. Dem/Der Entleiher(in) ist nicht gestattet, bei ihm entstandene Beschädigungen selbst zu beseitigen. Die Verwendung unzulänglicher Hilfsmittel (Klebstoff, Heftpflaster, Heftklammern u.a.) ist untersagt.

8. Abgerissene Filmstücke müssen der Rücksendung beigelegt werden.

9. Änderungen an AV-Medien sind nicht zulässig.

10. Nicht zurückgesandte, verwechselte oder beschädigte Dosen, Spulen, Schachteln, Cover oder Versandkartons werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

VII. Urheberrechte

1. Alle Rechte an gelieferten Arbeitsmitteln verbleiben beim Ökumenischen Medienladen. Das Aufführungsrecht gilt nur für den jeweiligen Entleiher / die jeweilige Entleiherin und darf an Dritte nicht ohne Genehmigung übertragen werden. Insbesondere ist das Überspielen und Kopieren von AV-Medien nicht erlaubt.

2. Sollten für die Verwendung von AV-Medien Urheberrechtsvergütungen anfallen, so sind diese vom Besteller / der Bestellerin zu tragen.

3. Öffentliche, theatermäßige Werbung ist unzulässig.

VIII. Zusätzliche Vereinbarungen

1. Nachträgliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2. Die Nichtbegleichung einer fälligen Zahlung berechtigt den Ökumenischen Medienladen nach Fristsetzung zum Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich etwaiger weiterer Bestellungen, unbeschadet weitergehender Ersatzansprüche. Der Ökumenische Medienladen ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 v.H. zu berechnen. Gegenüber den Forderungen des Ökumenischen Medienladens aus der Überlassung von AV-Medien bzw. eventuellen Schadensersatzansprüchen, ist die Aufrechnung unzulässig.

IX. Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

1. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Stuttgart.

2. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stuttgart, 01.09.2004

Weitere Konditionen   
Gebührenordnung überregionaler Verleih

Direkt zur Medienrecherche und -bestellung

Service
Vorschau

Ausschnitt aus einem neuen Film im Verleih des Ökumenischen Medienladens... mehr